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Die Behandlungskosten werden von gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.
Die Behhandlung erfolgt nur über Selbstzahlung. Die Gebühren erfolgen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Eine Abrechnung über Private Krankenkassen ist evtl. möglich muss aber vor Beginn der Behandlung geklärt werden. 
Abweichungen von der GOÄ sind in Individueller Absprache möglich


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