Medizinisches Cannabis und Führerschein
Stand: Januar 2026
Viele unserer Patientinnen und Patienten fragen uns, ob sie mit einer Verordnung für medizinisches Cannabis noch Auto fahren dürfen. Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Cannabis kann – vor allem zu Beginn einer Behandlung oder nach einer Dosiserhöhung – die Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Koordination beeinträchtigen. In dieser Phase sollte nicht gefahren werden. Das ist keine Formsache, sondern eine reale Sicherheitsfrage – für Sie selbst und für andere.
Anders sieht es aus, wenn die Therapie stabil eingestellt ist und keine Nebenwirkungen auftreten. Dann kann die Fahrtüchtigkeit wieder gegeben sein. Entscheidend ist nicht, dass Cannabis eingenommen wird, sondern wie Sie sich unter der Medikation fühlen und verhalten.
Was sagt das Gesetz?
In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit 2017 erlaubt, wenn es ärztlich verordnet wurde. Trotzdem gilt: Wer fahruntüchtig ist, darf kein Fahrzeug führen – unabhängig davon, ob das Cannabis medizinisch oder nicht-medizinisch eingenommen wurde.
Seit August 2024 gibt es zudem einen festen gesetzlichen Grenzwert: 3,5 ng THC pro ml Blutserum . Wird dieser Wert überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot nach sich ziehen – auch dann, wenn man sich subjektiv noch „fit“ fühlt.
Was bedeutet das für Cannabis-Patienten?
Eine ärztliche Verordnung ist kein Freifahrtschein. Wenn Sie unter der Wirkung von Cannabis nicht sicher fahren können, dürfen Sie kein Auto führen – ganz unabhängig davon, ob das Medikament verschrieben wurde. Umgekehrt bedeutet eine Cannabistherapie aber auch nicht automatisch, dass Sie fahruntüchtig sind. Entscheidend ist, ob Sie stabil eingestellt sind, keine Ausfallerscheinungen haben und verantwortungsvoll damit umgehen.
Probleme entstehen vor allem dann, wenn Nebenwirkungen auftreten, die Dosis kürzlich verändert wurde oder Alkohol dazukommt. In solchen Situationen wird es rechtlich schnell kritisch. Auch Maßnahmen wie eine MPU sind heute nicht mehr pauschal an den bloßen Cannabiskonsum geknüpft, sondern nur dann zulässig, wenn es konkrete Zweifel an der Fahreignung gibt.
Besonders streng sind die Regeln weiterhin für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren. Ebenso gilt: Cannabis und Alkohol zusammen sind eine schlechte Kombination – medizinisch wie rechtlich.
Unser Rat ist einfach und ehrlich: Setzen Sie sich nur dann ans Steuer, wenn Sie sich wirklich klar, wach und sicher fühlen. Im Zweifel lassen Sie das Auto stehen und sprechen Sie uns an. Sicherheit geht immer vor.
Webinar
Einmal im Monat bieten wir für unsere Patientinnen und Patienten ein Webinar zum Thema „Medizinisches Cannabis und Führerschein“ an.
Dort besprechen wir verständlich die wichtigsten Fragen zur aktuellen Rechtslage, zu Polizeikontrollen, THC-Blutwerten, Fahreignung und MPU.
Das Webinar richtet sich an Patientinnen und Patienten, die medizinisches Cannabis verordnet bekommen oder vor Beginn einer Therapie klären möchten, was dies für ihre Teilnahme am Straßenverkehr bedeutet.
Wichtig: Das Webinar ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Bei persönlichen Fragen zur eigenen Fahreignung empfehlen wir einen Termin in unserer Praxis.
Individuelle Einschätzung Ihrer Fahreignung
Jede Situation ist unterschiedlich. Wir beurteilen im Rahmen Ihrer Behandlung individuell, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.
Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis.
Anmeldung über Terminbuchungen – Webinar oder über unsere Online-Terminbuchung.
